Anforderungen an das Praktikum
Das Praktikum muss vor Arbeitsbeginn genehmigt werden. Die Praktikumsstelle muss einen klaren fachlichen Bezug haben und Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre bisher erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Durch die Einbindung in konkrete Arbeitsabläufe und Projekte sollen Sie im Praktikum erste Berufserfahrung sammeln und Ihre Kenntnisse und Qualifikationen vertiefen bzw. erweitern.
Grundsätzlich gilt, dass nur solche Praktika genehmigt und anerkannt werden können, die hinreichend qualifizierte Tätigkeiten in Vollzeit (mindestens 36Stunden/Woche) beinhalten und vor Ort stattfinden (ggf. max. 1-2 Tage Home-Office pro Woche). Die Mindestlänge des Praktikums steht in der jeweiligen Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.
Der Praktikumsplatz soll Ihnen inhaltlich anspruchsvolle Tätigkeiten und eine berufsrelevante Qualifizierung bieten. Beispielsweise können Sie ein Praktikum in den folgenden Berufsfeldern absolvieren:
- Unternehmen und Unternehmensberatungen
- Kultur- und Medienbereich, Museen
- öffentliche Verwaltung, Ämter und Ministerien
- internationale Organisationen, NGOs und NPOs
- Markt- und Meinungsforschung, Konsumforschung
- Verbände und Organisationen des Wirtschafts- und Arbeitslebens, Stiftungen
- politische Parteien, Lobbies und Politikberatungen
Stellen, die NICHT anerkannt werden können:
- Hilfskraftsstellen.
- Nebenjobs oder Stellen, die sich über mehrere Monate oder Jahre in Teilzeit erstrecken.
- Praktikumsstellen, die Sie im Rahmen eines Forschungsprojekts an einer Universität ausüben würden. (AUSNAHME: Master Sociology of Inequality)
- Praktika, die ausschließlich im Bereich Forschung an Forschungseinrichtungen, Institute u.ä. stattfinden. (AUSNAHME: Master Sociology of Inequality)
- Praktika im sozialarbeiterischen und im pädagogischen Bereich (z.B. Beratung und praktische Sozialarbeit, Unterrichtstätigkeiten, das Schulpraxissemester und die Orientierungspraktika bei den Lehramtsstudiengängen).
Bitte halten Sie vor der Bewerbung unbedingt Rücksprache mit der Praktikumsbeauftragten.
- Kann das Praktikum in verschiedenen Organisationen/Unternehmen durchgeführt werden? D.h. ist eine Aufteilung des Praktikums möglich?
Das Praktikum soll nach Möglichkeit oder Interessenslage in einer Organisation/in einem Unternehmen und am Stück absolviert werden. Jedoch ist eine Aufteilung des Praktikums möglich. Um das Praktikum aufzuteilen, muss im Vorfeld ein formloser Antrag mit Angaben über die Praktikumsstellen (Bezeichnung der Praktikumsstelle, Firma/Organisation, Zeitraum) bei der Praktikumsbeauftragten eingereicht werden. Eine Aufteilung des 8- oder 4- wöchigen Praktikums ist nicht möglich.
Folgende Aufteilungen sind möglich:
- 3 + 3 Monate
- 2 + 4 Monate
- 4 + 2 Monate
Am einfachsten ist es, wenn die Praktika hintereinander und in einem Semester stattfinden. Es ist allerdings möglich, die zwei Praktika in verschiedenen Semester oder in den Semesterferien zu absolvieren. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit der Praktikumsbeauftragten auf.
- Was muss beim Berichtsverfahren beachtet werden, wenn das Praktikum gesplittet wird?
In diesem Fall müssen Sie für jede Praktikumsstelle jeweils einen Vorbericht und einen Anerkennungsbogen schreiben. Ein Endbericht wird über die Stelle Ihrer Wahl verfasst.